1. Kündigung des Mietverhältnisses

  • formlose schriftliche Kündigung mit Endtermin laut Frist des Mietvertrages (3 Monate), bei älteren Mietverträgen mit kürzerer Frist sind 3 Monate erwünscht
  • Abstimmung des Übergabetermins der Wohnung ca. 14 Tage vorher mit Tag und Uhrzeit mit der Wohnungsgenossenschaft "Wismut" Aue/Lößnitz eG

2. Kündigung der Mitgliedschaft

  • Jede/r Genossenschafter/in kann entscheiden, ob die Mitgliedschaft aufrecht erhalten bleibt oder gekündigt wird.
  • Die Kündigungsfrist beträgt laut Satzung der Wohnungsgenossenschaft "Wismut" Aue/Lößnitz eG 3 Monate zum Schluss des Geschäftsjahres (31.12.).
  • Bei Beibehaltung der Mitgliedschaft reicht eine formlose schriftliche Erklärung.
  • Bei Kündigung ist ein Vordruckformular bei der Genossenschaft abzuholen und entsprechend auszufüllen.
  • Die Auszahlung der Anteile erfolgt nach Frist, laut Satzung.

3. Zustand der Wohnung bei Übergabe

  • Die Wohnung muss leergeräumt und sauber sein.
  • Das Inventar der Wohnungsgenossenschaft "Wismut" Aue/Lößnitz eG, z.B. Elektroherd, Gasherd einschließlich Backröhre, WC, Waschbecken und Badewanne sind gereinigt zu hinterlassen.
  • Alle Einbauten, wie z.B. Deckenplatten, Paneele, Holzverkleidungen, Regale müssen entfernt werden.
  • Teppichböden und Auslegeware sowie etwaige Kleberückstände und Putzschäden sind zu entfernen.

4. Grundrenovierung der Wohnung

Durch Beschlüsse der Vertreterversammlung vom 27.02.1993 und 05.12.1998 wurde folgende Regelung für alle Genossenschafter verbindlich festgelegt:

  • Die Wohnung ist durch den Genossenschafter in einem derartigen malermäßigen Zustand an die Genossenschaft zu übergeben, dass durch diese eine sofortige Weitervermietung erfolgen kann.
  • Ist dies nicht der Fall, wird seitens der Wohnungsgenossenschaft beim Auszug eine Pauschale in Höhe von 6,14 € pro m² Wohnfläche für die malermäßige Instandsetzung erhoben. Eine Verrechnung mit den vorhandenen Genossenschaftsanteilen kann erfolgen.
  • Die Erhebung der Grundrenovierungspauschale entfällt auch, wenn der Genossenschafter vor Auszug die Wände und Decken der Wohnung von Tapeten und Altfarben befreit hat.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann die Genossenschaft die Übernahme der Wohnung ablehnen, was zur Folge hat, dass die Mietzahlung weiterläuft.

gez. Frank Prietsch
Vorstandsvorsitzender

gez. Wolfgang Schmidt
Vorstandsmitglied

gez. RA Hannelore Löbner
Vorsitzende des Aufsichtsrates

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